Die Kommune Ederheim beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Die Gemeinde Ederheim hat am 27.10.2023 den Zuwendungsbescheid durch Finanzminister Füracker überreicht bekommen.
Bekanntmachung der Gemeinde Ederheim bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).
Ederheim_Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung
Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.
Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).
Es handelt sich um ein interkommunales Projekt folgender Gemeinden: Ederheim, Hohenaltheim
Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.
Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über den Link https://plattform.aumass.de
Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.
Die Gemeinde Ederheim hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Die Kommune wiederholt für einige Adressen eine Markterkundung da diese gelisteten Adressen in der ersten Markterkundung mit weniger 30 Mbit/s gemeldet wurden, die Basisliste des Vermessungsamtes diese Adressen jedoch mit mindestens 30 Mbit/s führte. Diese Adressen wurden in dieser neuen Markterkundung auf weniger 30 Mbit/s gesetzt.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 01.03.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.
Dokumente: Bekanntmachung zur 2. Markterkundung
Adressenliste der nochmals zu prüfenden Adressen
Karte der nochmals zu prüfenden Adressen
Die Kommune Ederheim veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 10.12.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Dokumente:
Bekanntmachung zur Markterkundung
Gemäß der BayGibitR hat die Kommune Ederheim für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte veröffentlicht.
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet
Bei Verwendung von mehr als 30 % an Adressen bei der Ausschreibung erfolgt die Zusendung der Adressliste an den Betreiber erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung.
Nutzungsbedingungen Geodaten
Verpflichtungserkärung Geodaten
Notrufnummern:
Polizei-Notruf: 110
Polizeiinspektion Nördlingen:
09081-29560
Feuerwehr / Notarzt 112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116117
Sperrung Bank-Kreditkarten und Personalausweis: 116 116
Wasserrohrbruch - Störungsdienst Bay. Rieswasserversorgung: 0800-27 90 27 9
Gasgeruch - Entstördienst Erdgas Schwaben: 0800-18 28 38 4
ENBW:
Störung im Stromnetz:
07961/9336-14 01
Störung im Gasnetz:
07961/9336-14 02
siehe auch: Störungsauskunft