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Amtsstunden
Montag  9.00 - 11.00
Dienstag  9.00 - 11.00
1. und 3. Mittwoch jeden Monats
16.30 – 18.30 Uhr

Bücherei
1. und 3. Mittwoch jeden Monats
16.30 – 18.30 Uhr

Anschrift
Gemeinde Ederheim
Ahornweg 1
86739 Ederheim

Telefon
09081/3909
Mobil
0179/1113693
Fax
09081/24297
E-Mail
gemeinde@ederheim.de

 

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)

 

BayGibitR - Breitband Förderverfahren 
Die Kommune Ederheim beteiligt sich am  Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur  Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat  Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den  aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen  Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise  sind aufhttps://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

 

Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid

Die Gemeinde Ederheim hat am 27.10.2023 den Zuwendungsbescheid durch Finanzminister Füracker überreicht bekommen.

 

 Förderschritt 5 - Auswahlverfahren Ergebnis

Bekanntmachung der Gemeinde Ederheim bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Ederheim_Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung

 

Förderschritt 4 – BayGibitR, interkommunales Auswahlverfahren, Bekanntmachung

Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

Es handelt sich um ein interkommunales Projekt folgender Gemeinden: Ederheim, Hohenaltheim

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über den Link
https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1b426f

Mit dem Download der Adressliste erklären Sie sich mit den Regelungen der Verpflichtungserklärung sowie den Nutzungsbedingungen einverstanden.

 

Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis

Die Gemeinde Ederheim hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Ergebnisse Markterkundung

 

Erneuter Förderschritt 2 – BayGibitR, zusätzliche Markterkundung

Die Kommune wiederholt für einige Adressen eine Markterkundung da diese gelisteten Adressen in der ersten Markterkundung mit weniger 30 Mbit/s gemeldet wurden, die Basisliste des Vermessungsamtes diese Adressen jedoch mit mindestens 30 Mbit/s führte. Diese Adressen wurden in dieser neuen Markterkundung auf weniger 30 Mbit/s gesetzt.

Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 01.03.2022 an der Markterkundung zu beteiligen.

Dokumente:
Bekanntmachung zur 2. Markterkundung (PDF)
Adressenliste der nochmals zu prüfenden Adressen (xlsx)
Karte der nochmals zu prüfenden Adressen (PDF)

 

Förderschritt 2 - BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung

Die Kommune Ederheim veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 10.12.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Dokumente:

Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)

 

Förderschritt 1 - BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Kommune Ederheim für  das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit  Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte veröffentlicht.

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)

Bei Verwendung von mehr als 30 % an Adressen bei  der Ausschreibung erfolgt die Zusendung der Adressliste an den Betreiber erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung.

Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF)
Verpflichtungserkärung Geodaten (PDF)

 

 


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